In der Landtagssitzung am 28. Mai 2019 wurde die Dienstrechtsnovelle beschlossen. Die Novelle bringt deutliche Verbesserungen für die Bediensteten des Landes Steiermark, unter anderem im Bereich der Familienhospizkarenz und des Mutterschutzgesetzes.

„Die Novelle des Dienstrechts ist eine Notwendigkeit, um die Arbeitsbedingungen für Bedienstete des Landes Steiermark weiter zu verbessern. Die Änderungen sind Antwort auf die immer größer werdende Nachfrage nach Flexibilität im Arbeitsleben. Vor allem

Familien und die Wiedereingliederung nach längeren Krankenständen werden durch die Dienstrechtsnovelle unterstützt“, erklärte Verfassungssprecherin KO Barbara Riener.

Eckpunkte der Novelle sind somit die Anpassungen an das Mutterschutzgesetz und an die bundesgesetzlichen Regelungen mit einer Wiedereingliederungszeit, sowie eine Neuformulierung der Dienstabwesenheiten. Damit soll eine Anpassung an die Praxis gewährleistet werden. Bei der Familienhospizkarenz wird es Verbesserungen hinsichtlich der Regelungen bei schwer erkrankten Kindern geben. Künftig wird es möglich sein, diese Karenzzeiten zu splitten und in Phasen in Anspruch zu nehmen, in denen die Kinder die Eltern dringend brauchen. Außerdem wird es eine Anpassung der Frühkarenz an die verschiedenen Varianten von möglichen Partnerschaftsformen geben sowie Anspruch auf Urlaubsersatzleistungen. Weiters werden die Einstufungen für gewisse Funktionen im Gesundheitsbereich aufgrund der Strukturänderungen in den Ausbildungszentren bzw. im stationären Bereich angepasst.