Der „Bedarfs- und Entwicklungsplan Behindertenhilfe – Steiermark 2030“ wurde am 1. Juni 2017 durch die Landesregierung präsentiert und in der letzten Landtagssitzung zur Kenntnis genommen.

Mit diesem Bedarfs- und Entwicklungsplan erfolgt erstmals seit der Einführung des Behindertengesetzes im Jahr 2004 eine Bestandsaufnahme der Leistungen, die im Behindertenbereich angeboten und gewährt werden. Daraus geht hervor, dass knapp 13.000 Personen Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz beziehen. Das entspricht rund einem Prozent der steirischen Gesamtbevölkerung.

Mehrbedarf an stationären Plätzen

Die Auswertung ergab zudem, dass im Bereich der stationären Wohnleistungen, wo derzeit 1.400 Plätze vorhanden sind, ein Mehrbedarf von 50 Plätzen besteht. Die Schaffung dieser Plätze über die kommenden zwei Jahre wurde von der Landesregierung bereits angekündigt. Betrachtet man jedoch den teilstationären Bereich, wo 3.500 Plätze bestehen, zeigt sich, dass damit jedenfalls das Auslangen gefunden wird. Die Prognosen für die nächsten Jahre weisen einen deutlichen Mehrbedarf an stationären Plätzen auf, während im teilstationären Bereich erst längerfristig ein geringer Mehrbedarf zu erwarten sein wird.

Weiterentwicklung der Behindertenhilfe

In den Ausführungen im Bedarfs- und Entwicklungsplan wird eine Weiterentwicklung der Steirischen Behindertenhilfe unter Einbeziehung der Trägerorganisationen angekündigt. Dabei soll die optimale Gestaltung der Behindertenhilfe im Sinne der Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen entlang der Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen. Das Ergebnis soll ein langfristig leistungsfähiges System sein, in dem auch aktuelle Herausforderungen, wie etwa das Zusammenspiel zwischen Betreuung und Pflege älterer Menschen, berücksichtigt sind.

Landesregierung soll Weiterentwicklung des Gesetzes prüfen

Mittels Entschließungsantrag der Zukunftskoalition wurde die Landesregierung aufgefordert, auf Basis des vorliegenden Bedarfs- und Entwicklungsplans und unter Einbindung der relevanten Akteure, unterschiedliche Modelle zur Weiterentwicklung des Steiermärkischen Behindertengesetzes zu prüfen.

Der „Bedarfs- und Entwicklungsplan Behindertenhilfe – Steiermark 2030“ wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ zur Kenntnis genommen. Der Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung der Behindertenhilfe wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen mehrheitlich angenommen.

Peter Tschernko