Die Stadt Graz hat sich mit einer Petition an das Land Steiermark gewandt, um konkrete Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen – Einführung der Wahlkampfkostenobergrenze bei Gemeinderatswahlen sowie Stärkung des Kontrollamtes der Stadt Graz als Teil einer Gesetzesnovelle, die nun in den Ausschuss gelangt

Diesem Wunsch wird nachgekommen und deshalb wird eine entsprechende Gesetzesnovelle als Antrag im Ausschuss eingebracht. Die Wahlkampfkosten sollen bei künftigen Grazer Gemeinderatswahlen von EUR 400.000,- pro Partei nicht übersteigen dürfen. Somit müssen wahlwerbenden Parteien – nach Vorbild der Regelung für die Landtagswahl – künftig innerhalb von sechs Monaten nach dem Urnengang eine komplette Aufstellung aller Ausgaben dem Landesrechnungshof übermitteln, welcher in Zukunft die Einhaltung der Wahlkampfkostenobergrenze kontrollieren wird.

Neubezeichnung: Kontrollamt der Stadt Graz – Mehr Klarheit & gestärkte Kontrolle

Die Umbenennung von „Stadtrechnungshof“ zu „Kontrollamt der Stadt Graz“ – ist anders als vielfach kolportiert –eine sachliche Klarstellung. Laut Bundesverfassung obliegt eine externe Prüfung dem Rechnungs- bzw. dem Landesrechnungshof. Um hier nicht nur für rechtliche Klarheit zu sorgen wird im Zuge der Novelle die Bezeichnung „Kontrollamt“ eingeführt und an Stelle des „Stadtrechnungshof“ verwendet. Die allermeisten Statutarstädte in Österreich bezeichnen die Institution als Kontrollamt. Darüber hinaus soll ein Befragungsrecht des Kontrollausschusses des Gemeinderates der Stadt Graz gegenüber den Stadtsenatsmitgliedern eingeführt werden.

„Es ist Gebot der Stunde auch im Wahlkampf sparsam mit Mitteln der öffentlichen Hand umzugehen, deshalb ist es nur richtig und wichtig eine Wahlkampfkostenobergrenze für die Landeshauptstadt zu definieren“, so ÖVP-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Unterausschusses Petitionen der Stadt Graz Martina Kaufmann und sagt weiter zur Neubezeichnung des sogenannten Stadtrechnungshofes: „Es kam in der Vergangenheit mehrfach zu Fehlinterpretationen, die auch auf die falsche Bezeichnung zurückzuführen sind. Somit könnten Bürgerinnen und Bürger, aber auch Institutionen davon ausgehen, dass es sich beim Stadtrechnungshof – aufgrund der Bezeichnung – um ein externes Organ handelt, was eben nicht der Fall ist. Deshalb ist die Neubezeichnung nur konsequent!“